Bad Berleburg, früher Berleburg, ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Siegen-Wittgenstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
18.709 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57319
Vorwahlen
02751, 02750, 02755, 02758, 02759
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hemschlar, Laibach, Rinthe, Struthbach, Winterbach, Hemschlar, Laibach, Rinthe, Struthbach, Winterbach
Gemeinde Bad Berleburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Berleburg wehrt sich gegen den befürchteten Wildwuchs bei Windkraftanlagen. Der Stadtrat hat eine Resolution an den Kanzler und seinen Vize Habeck gesendet, um sicherzustellen, dass Land und Kommunen auch künftig beim Bau von Wind- und Freiflächensolaranlagen ein Wort mitreden können. Dies ist eine Reaktion auf Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Münster und die geplante Novellierung des Bundesbaugesetzes, die großzügige Privilegien für Windkraft-Investoren vorsehen. Die Stadt fordert, dass die Privilegien für Windkraftanlagen außerhalb der geeigneten Zonen entfallen sollten.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.